Bei Aktivsauerstoff und Pool Mineralien seht die HAUT Pflege nicht die POOL Pflege im Vordergrund. Es ist in Europa rechtlich nicht möglich ein Hautpflegeprodukt als Badekosmetik und als desinfizierende Poolpflege zu beschreiben. Dem Produkt selbst sind rechtliche Einschränkungen natürlich egal. Es wirkt ob etwas aufgedruckt werden darf oder nicht. 🙂
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